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Abgeltungssteuer

Die Abgeltungssteuer ist eine zum 01.01.2009 eingeführte Steuer auf Kapitaleinkünfte zur Vereinfachung des deutschen Steuersystems. Die Abgeltungssteuer funktioniert nach dem Prinzip der Quellensteuer: Aus sämtlichen Kapitaleinkünften führt das Bank- oder Kreditinstitut direkt einen festen Steuersatz (derzeit 25% zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) ab. Dies betrifft nicht nur Zins- und Dividendeneinnahmen, sondern insbesondere auch Fondsausschüttungen und Verkaufsgewinne. Durch den Wegfall der Spekulationsfrist werden langfristige Anlagen (z. B. Rentenfonds, Vermögensaufbau) uninteressanter, während kurzfristige Spekulationen durch den einheitlichen (im Vergleich zur Lohnsteuer häufig günstigeren) Abgeltungssteuersatz vergünstigt werden.

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