Ausländische Fonds
Bei ausländischen Fonds handelt es sich um Fonds, die von Fondsgesellschaften aufgelegt und geführt werden, die ihren rechtlichen Sitz außerhalb von Deutschland haben. Diese Auslandfonds unterliegen bestimmten rechtlichen Rahmenbedingungen, die im Auslands-Investmentgesetz festgelegt sind. Die Genehmigungsverfahren sind mittlerweile innerhalb der EU vereinheitlicht worden. Aus steuerrechtlichen Gründen werden drei Formen ausländischer Fonds unterschieden: "Weiße" Fonds sind in Deutschland zugelassen, haben einen steuerlichen Vertreter und erfüllen Bekanntmachungs- und Nachweispflichten, "graue" Fonds erfüllen nicht alle Bedingungen wie "weiße" Fonds, haben aber einen steuerlichen Vertreter und erfüllen die Besteuerungsgrundlagen, während "schwarze" Fonds keine der genannten Bedingungen erfüllen. Die Folgen für die Besteuerung sind entsprechend unterschiedlich.