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Ausschüttung

Bei einem Investmentfonds unterscheidet man außerordentliche und ordentliche Erträge. Außerordentliche Erträge sind Kursgewinne. Im Gegensatz dazu gehört die in der Regel jährliche Ausschüttung zu den ordentlichen Erträgen. Die Ausschüttung kann mit einer Zinszahlung verglichen werden. Zu einem feststehenden Termin schüttet der Investmentfonds die binnen eines Jahres aufgelaufenen Erträge (z. B. Zinsen) anteilig an die Anleger aus.

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